Die zweite Säule einfach erklärt

DER Finanzcoach • 1. Mai 2022

Ziel der zweiten Säule

Die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) bildet die zweite Säule, des 3-Säulen-Systems. Das Ziel der 2. Säule ist es, den gewohnten Lebensstandard von Erwerbstätigen und ihren Angehörigen zu sichern.


Einzahlung in die 2. Säule

Die Beiträge für die 2. Säule werden vom gemeinsam vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Der Anteil vom Arbeitnehmer wird dabei direkt vom Lohn abgezogen und auch vom Arbeitgeber einbezahlt. Die Höhe der Beiträge ist als Prozentsatz vom versicherten Lohn festgelegt. Mit höherem Alter steigen die Beiträge wie folgt:

Alter Sparbetrag in % des versichetrten Lohns
18-24 Nur Risikoversicherung (Tod + Invalidität)
25-34 7%
35-44 10%
45-54 15%
55-64/65 18%

Neben Sparbeträgen (Sparen für das Alter) gibt es auch eine Risikoversicherung. Diese kommt beim Tod oder bei Invalidität des Arbeitnehmers zum Tragen.


Die oben genannten Sparbeiträge sind gesetzliche Mindestvorgaben. Es steht dem Arbeitgeber frei, eine Pensionskassenlösung zu wählen, die über dieses Minimum hinaus geht.


Zinsen

Die bereits einbezahlten Sparbeiträge werden zudem auch verzinst. Die minimale Verzinsung geben die Behörden vor. Diese werden dem aktuellen Zinsumfeld angepasst. Für 2022 liegt der Zinssatz bei mindestens 1 Prozent.


Grenzbeträge der 2. Säule

Für das Jahr 2022 gelten folgende Grenzbeträge:

Betrag Beschreibung
CHF 21'510.- Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle)
CHF 25'095.- Koordinationsabzug
CHF 3'585.- Mnimal versicherter Lohn im BVG
CHF 60'945.- Maximal versicherter Lohn im BVG
CHF 86'040.- Oberer BVG-Grenzbetrg
CHF 860'400.- Maximal versicherbare Lohn in der 2. Säule

Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle)

Wer einen tieferen Jahres-Bruttolohn hat, wird bei der BVG nicht obligatorisch versichert.

Koordinationsabzug

Liegt der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle, so wird von diesem der Koordinationsabzug abgezogen. Das Resultat ist der versicherte Lohn. Liegt dieser Wert unter 3'585 Franken, dann werden dennoch 3'585 Franken versichert (minimal versicherter Lohn). Liegt der berechnete Wert über 60'945 Franken, dann werden nur diese 60'945 Franken obligatorisch versichert (maximal versicherter Lohn). Dies ist der Fall, wenn der Bruttolohn höher liegt als der obere BVG-Grenzbetrag. Alles, was mehr verdient wird, kann im überobligatorischen Teil versichert werden. Der Arbeitgeber hat aber die freie Wahl, ob er dies tun möchte oder nicht. Auch hier gibt es aber ein Maximum. Es kann maximal der 10-fache obere BVG-Grenzbetrag versichert werden (maximal versicherbarer Lohn).


Auszahlung der 2. Säule

Die zweite Säule kann grundsätzlich als Rente (monatliche Auszahlung bis ans Lebensende), als Kapitalbezug (einmalige Auszahlung) oder als Mischform davon bezogen werden. Nicht jede Pensionskasse lässt einen Kapitalbezug in voller Höhe zu. Man sollte sich bereits 5-10Jahre vor der Pensionierung mit dem Thema auseinandersetzen.


Rentenbezug

Eine monatliche Rente bietet Planungssicherheit, da diese bis an das Lebensende ausbezahlt wird. Je nach Lebenssituation wird im Todesfall auch eine lebenslange Wittwen-/Wittwerrente ausbezahlt. Die Rente der AHV wird zusammen mit der Rente der AHV aus Einkommen gezählt und muss versteuert werden. Dadurch ergeben sich langfristig Steuernachteile im Vergleich zum Kapitalbezug.


Kapitalbezug

Wer das Kapital bezieht, kann frei über dieses Vermögen verfügen und dies selbst wieder investieren. Bei der Auszahlung muss das Kapital aber einmalig versteuert werden. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Als Faustformel kann mit ca. 10 % Steuern gerechnet werden.


Der Kapitalbezug birgt folgende Risiken:

  • Verlust bei Investitionen
  • Geld wird zu schnell ausgegeben
  • Hemmungen, das Kapital aufzubrauchen und darum ein schlechteres Gefühl als bei einer Rente


Vorteile:

  • Freies Verfügen über das Kapital
  • Im Todesfall einer pensionierten Person (ohne Lebenspartner) geht das Kapital in die Erbmasse (z.B. für erwachsene Kinder). Bei einer Rente wäre das Geld verloren.


Mischform

Eine Mischung aus Rentenbezug und Kapitalbezug. Diese Form wird immer häufiger gewählt und hat den Vorteil, dass zu Beginn des Pensionsalters über mehr Geld verfügt werden kann.


Der Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz sagt aus, wie hoch die jährlich ausbezahlte Rente in % des Sparkapitals(Altersguthaben) ist. Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 % gibt es für 100'000 Franken Sparkapital jedes Jahr 6'800 Franken an Rente. Würde der Umwandlungssatz auf 6 % sinken, dann ist die monatliche Rente nur noch 6'000 Franken im Jahr. Dies wäre eine Reduktion von ca. 12 % bei jährlichen der Rente.


Aktuell ist der minimale gesetzliche Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil 6,8 %. Für den überobligatorischen Teil gibt es kein Minimum. Dieser Teil wird oft schlechter umgewandelt. Teilweise geben die Pensionskasse auch einen tieferen Umwandlungssatz als die 6,8 % an. Dies ist dann ein Mischsatz über das gesamte Altersguthaben.


Der Vorsorgeausweis

Jedes Jahr erhält der Arbeitnehmer einen aktuellen Vorsorgeausweis. Darin ist zu sehen, wie viel Sparkapital bereits vorhanden ist und welches voraussichtlich das Kapital im Pensionsalter sein wird. Zudem ist auch die prognostizierte jährliche Altersrente zu sehen. Diese Werte sind wichtig, um für den Ruhestand zu planen und zu sehen, wie viel die 3. Säule im Alter noch beitragen soll. Damit sollten sich bereits junge Menschen Gedanken machen, denn diese haben noch genug Zeit allfällige Vorsorgelücken zu schliessen.

Weitere wichtige Werte sind die Invalidenrenten, so wie die Hinterlassenenleistungen. Denn diese Werte sollten miteinbezogen werden, wenn es darum geht, Versicherungen abzuschliessen. Bevor zusätzliche Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sollte man genau wissen, wie die finanziellen Auswirkungen ohne weitere Versicherung aussehen.

von DER Finanzcoach 9. Januar 2022
Fehlende Finanzbildung Die meisten Menschen wünschen sich mehr Wohlstand, ein schöneres Auto, eine grössere Wohnung, mehr Freizeit oder mehr Freiheit. Um sich diese Wünsche zu erfüllen, ist der instinktive Weg, sein Einkommen zu erhöhen. Es wird mehr gearbeitet und die Karriereleiter erklommen. Wenn möglich arbeiten auch in einer Familie beide Elternteile, damit man sich seine Träume erfüllen kann. Doch egal in welcher Einkommensklasse man sich umsieht, der Grossteil der Menschen hat nicht das Gefühl wohlhabend zu sein. Bei vielen wäre das Geld vor dem Monat zu Ende, wenn nicht in der letzten Woche bevor der Lohn eintrifft, noch der Gürtel enger geschnallt wird. Warum ist das nur so? Warum sind davon auch Gutverdiener und Doppelverdiener betroffen? Die einfache Antwort darauf ist, weil das Thema der persönlichen Finanzen vom Schulsystem vernachlässigt wird. Es wird erwartet, dass die Kinder den Umgang mit Geld von den Eltern lernen. Doch der grosse Haken an der Sache ist, dass auch diese nicht wissen, wie man richtig mit Geld umgeht. Ich will... Der erste und wichtigste Grundsatz im Umgang mit Geld ist der folgende. Gebe weniger aus, als du verdienst. Dieser Grundsatz ist so simpel, dass ihn jeder kennt. In der Umsetzung scheitert es aber bei vielen. In der Regel wird das zu kleine Einkommen als Ursache des Problems ausgemacht. Doch genau an dieser Problemanalyse liegt es, dass diese Menschen nie wohlhabend werden. Denn wäre das Einkommen das Problem, dann dürfte es ja einfach sein zu sparen, sobald man eine Lohnerhöhung erhält. Doch dem ist nicht so. Der Schlüssel zur finanziellen Freiheit ist die Unterscheidung zwischen brauchen und wollen. Die meisten Personen glauben, dass alle ihre Ausgaben nötig sind. Doch in der Schweiz wird das meiste Geld für Dinge ausgegeben, die man will und nicht für Dinge, die man zwingend benötigt. Das glaubst du nicht? Dann schreibe dir mal einen Monat lang alle deine Ausgaben auf. Am Ende des Monats schaust du dir dann deine Ausgaben. Unterteile deine Ausgaben in zwingende Ausgeben und optionale Ausgaben. Du wirst erkennen, dass du einen grossen Teil deines Einkommens für Dinge ausgibst, die dir wichtig sind, aber du nicht wirklich brauchst. Freiheit und Wohlstand entsteht durch Geld, dass du nicht ausgibst. Das Leben geniessen Viele Menschen sparen nichts, weil sie ihr Leben jetzt geniessen wollen. Wer weiss den schon, was in der Zukunft kommt? Es ist natürlich korrekt, dass es wichtig ist im hier und jetzt zu leben und mit seinem Leben zufrieden zu sein. Aus unserer Sicht schliesst dieser Wunsch aber nicht aus, dass man für seine Zukunft spart. Denn eins ist sicher. Du kannst sowieso nicht alle deine Wünsche erfüllen. Niemand kann dies. Es gibt einfach Wünsche, die sehr teuer sind oder mit Geld nicht gekauft werden können. Es ist nur die Frage, wie du mit unerfüllten Wünschen umgehst. Entweder entscheidest du dich aktiv dafür, Wohlstand aufzubauen und gezielt einige Wünsche unerfüllt zu lassen, oder dein Einkommen legt deine Grenze fest. Beide Wege haben etwas gemeinsam. Du kannst dir nicht alle Wünsche erfüllen. Unsere Erfahrung zeigt ganz klar, dass die meisten Menschen aus dem Stand 10 % des Einkommens sparen können und es kaum feststellen. Nach einigen Monaten ist dies ganz normal geworden. Man ist genauso glücklich und zufrieden wie davor. Zu den unerfüllten Wünschen sind nun einfach einige dazu gekommen. Dafür hat man etwas anderes sehr wertvolles erhalten. Ein bisschen mehr Freiheit und Sicherheit. Nach einigen Monaten hat man ein finanzielles Polster aufgebaut. Dieses erhöht die Lebensqualität merklich, denn damit verschwinden die meisten finanziellen Sorgen und Ängste. Zudem fühlt es sich gut an, das eigene Vermögen wachsen zu sehen. Die meisten Leute, die damit beginnen, monatlich etwas zur Seite zu legen, sind dadurch glücklicher als wenn Sie sich einen Wunsch mehr erfüllt hätten. Wer jeden Monat mehr verdient als ausgibt, kann das Leben wirklich geniessen.
von DER Finanzcoach 9. Januar 2022
Ziel der ersten Säule Die erste Säule wird auch staatliche Vorsorge genannt. Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Sie ist dazu da, um den absolut nötigen Lebensbedarf zu decken. Die erste Säule besteht aus drei verschiedenen Komponenten. Der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), der IV (Invalidenversicherung) und den EL (Ergänzungsleistungen). In der Schweiz ist die ganze Wohnbevölkerung durch die erste Säule versichert. Die AHV - Alters- und Hinterlassenenversicherung Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zur AHV aufgeführt. Dies geben einen guten ersten Überblick zur AHV. Altersrenten Wer hat Anspruch auf eine Altersrente? Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, in dem das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Die Altersrente wird monatlich bis und mit dem Monat des Todes ausbezahlt. Das ordentliche Rentenalter beträgt für Frauen 64 Jahre und für Männer 65 Jahre. Rentenvorbezug Wer ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter in die Pension geht, kann bereits dann eine Altersrente beziehen. Diese fällt dann allerdings für den Rest des Lebens entsprechend tiefer aus. Rentenaufschub Es ist möglich, den Rentenbezug um bis 5 Jahre aufzuschieben. Dadurch erhöht sich die monatliche Altersrente. Kinderrente Eine Kinderrente ist ein Zusatz zur Altersrente, falls noch Kinder unter 18 Jahren (bis 25 Jahren in Ausbildung) unterhalten werden. Hinterlassenenrente Hinterlassenenrenten werden im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Witwenrente Witwen erhalten eine Rente: wenn ein oder mehrere Kinder da sind oder wenn die verwitwete Ehefrau älter als 45 Jahre ist, und mindestens 5 Jahr verheiratet war. Es gibt auch nach einer Scheidung noch Anspruch auf eine Witwenrente: wenn ein Kind da ist, und die Ehe 10 Jahre gedauert hat oder wenn die Frau bei der Scheidung älter als 45 Jahre war und die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder wenn das jüngste Kind hat das 18. Lebensjahr beendet, nach dem die Frau 45 Jahre alt geworden ist. Falls keiner dieser Punkte erfüllt ist, so haben geschiedene Frauen Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes. Witwerrente Bei Witwern wird nicht unterschieden, ob diese noch verheiratet waren oder geschieden sind. Eine Witwerrente wird ausbezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt wird. Waisenrente Ein Kind erhält eine Waisenrente, beim Tod des Vaters oder der Mutter. Sterben beide, so besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Die Waisenrente wird bezahlt bis: 18 Jahre 25 Jahre, wenn noch in Ausbildung Falls das Kind in der Ausbildung mehr als 28'680 Franken pro Jahr verdient, erlischt der Anspruch auf die Waisenrente. Die IV - Invalidenversicherung Die Hauptaufgabe der IV ist es, den Versicherten mit einer IV-Rente oder mit Eingliederungsmassnahmen die Existenzgrundlage zu sichern, falls diese invalid werden. Eine IV-Rente erhält, wer aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erwerbsunfähig wird. Ziel der IV Die IV hat das Ziel, behinderte Personen so weit zu fördern, dass diese ihren Lebensunterhalt möglichst aus eigener Kraft bestreiten können. Es ist also das Ziel, die Menschen wieder einzugliedern und nicht von der Rente abhängig zu machen. Invaliditätsgrad Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welchen Teil einer ganzen Rente die versicherte Person Anspruch hat.
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