Die erste Säule einfach erklärt
Ziel der ersten Säule
Die erste Säule wird auch staatliche Vorsorge genannt. Das Ziel der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Sie ist dazu da, um den absolut nötigen Lebensbedarf zu decken. Die erste Säule besteht aus drei verschiedenen Komponenten. Der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), der IV (Invalidenversicherung) und den EL (Ergänzungsleistungen). In der Schweiz ist die ganze Wohnbevölkerung durch die erste Säule versichert.
Die AHV - Alters- und Hinterlassenenversicherung
Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zur AHV aufgeführt. Dies geben einen guten ersten Überblick zur AHV.
Altersrenten
Wer hat Anspruch auf eine Altersrente?
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, in dem das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Die Altersrente wird monatlich bis und mit dem Monat des Todes ausbezahlt. Das ordentliche Rentenalter beträgt für Frauen 64 Jahre und für Männer 65 Jahre.
Rentenvorbezug
Wer ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter in die Pension geht, kann bereits dann eine Altersrente beziehen. Diese fällt dann allerdings für den Rest des Lebens entsprechend tiefer aus.
Rentenaufschub
Es ist möglich, den Rentenbezug um bis 5 Jahre aufzuschieben. Dadurch erhöht sich die monatliche Altersrente.
Kinderrente
Eine Kinderrente ist ein Zusatz zur Altersrente, falls noch Kinder unter 18 Jahren (bis 25 Jahren in Ausbildung) unterhalten werden.
Hinterlassenenrente
Hinterlassenenrenten werden im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Witwenrente
Witwen erhalten eine Rente:
- wenn ein oder mehrere Kinder da sind
oder - wenn die verwitwete Ehefrau älter als 45 Jahre ist, und mindestens 5 Jahr verheiratet war.
Es gibt auch nach einer Scheidung noch Anspruch auf eine Witwenrente:
- wenn ein Kind da ist, und die Ehe 10 Jahre gedauert hat
oder - wenn die Frau bei der Scheidung älter als 45 Jahre war und die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat
oder - wenn das jüngste Kind hat das 18. Lebensjahr beendet, nach dem die Frau 45 Jahre alt geworden ist.
Falls keiner dieser Punkte erfüllt ist, so haben geschiedene Frauen Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Witwerrente
Bei Witwern wird nicht unterschieden, ob diese noch verheiratet waren oder geschieden sind. Eine Witwerrente wird ausbezahlt, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.
Waisenrente
Ein Kind erhält eine Waisenrente, beim Tod des Vaters oder der Mutter. Sterben beide, so besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Die Waisenrente wird bezahlt bis:
- 18 Jahre
- 25 Jahre, wenn noch in Ausbildung
Falls das Kind in der Ausbildung mehr als 28'680 Franken pro Jahr verdient, erlischt der Anspruch auf die Waisenrente.
Die IV - Invalidenversicherung
Die Hauptaufgabe der IV ist es, den Versicherten mit einer IV-Rente oder mit Eingliederungsmassnahmen die Existenzgrundlage zu sichern, falls diese invalid werden. Eine IV-Rente erhält, wer aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erwerbsunfähig wird.
Ziel der IV
Die IV hat das Ziel, behinderte Personen so weit zu fördern, dass diese ihren Lebensunterhalt möglichst aus eigener Kraft bestreiten können. Es ist also das Ziel, die Menschen wieder einzugliedern und nicht von der Rente abhängig zu machen.
Invaliditätsgrad
Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welchen Teil einer ganzen Rente die versicherte Person Anspruch hat.
Invaliditätsgard | Rentenanspruch (% einer ganzen Rente) |
---|---|
kleiner 40% | kein Anspruch |
40% | 25% |
41% | 27,5% |
42% | 30% |
43% | 32,5% |
44% | 35% |
45% | 37,5% |
46% | 40% |
47% | 42,5% |
48% | 45% |
49% | 47,5% |
50-69% | Gleich wie Invaliditätsgrad |
70-100% | 100% (ganze Rente) |
Wie hoch sind AHV und IV Renten?
Skala 44
In der Skala 44 ist ersichtlich, wie hoch die Renten sind. Diese sind nicht für alle Personen gleich. Die Höhe der Rente hängt von zwei Faktoren ab:
- Durchschnittliches Jahreseinkommen
- Keine Beitragslücken
Für jedes Jahr, in dem keine Beiträge bezahlt werden (Beitragslücke), sinkt die Rente um ca. 2,3 %. Daher ist es zu empfehlen, immer den Mindestbeitrag zu bezahlen. Dieser beträgt im Jahr 2021 genau 503 Franken im Jahr. Dies ist beispielsweise für Studenten oder Nichtberufstätige wichtig. Fehlen hier Beitragsjahre, wird einem in der AHV die Rente gekürzt.
Haben Sie eine solche Beitragslücke? Bis 5 Jahre zurück, können diese nachbezahlt werden.
In der folgenden Tabelle sind einige Werte aus der Skala 44 (2021) aufgeführt. Dabei handelt es sich um monatliche Vollrenten, wenn keine Beitragsjahre fehlen.
Wichtig: Ehepaare erhalten höchstens 1,5x die maximale Altersrente.
Durschschnittliches Jahreseinkommen | Alters- und Invalidenrente | Witwenrente / Witwerrente | Waisen- und Kinderrente |
---|---|---|---|
bis 14'340.- | 1'195.- | 956.- | 478.- |
bei 20'000.- | 1'319.- | 1'055.- | 528.- |
bei 30'000.- | 1'537.- | 1'229 | 615.- |
bei 40'000.- | 1'754.- | 1'403.- | 702.- |
bei 50'000.- | 1'912.- | 1'530.- | 765.- |
bei 60'000.- | 2'046.- | 1'637.- | 818.- |
bei 70'000.- | 2'180.- | 1'744.- | 872.- |
bei 80'000.- | 2'314.- | 1'851.- | 925.- |
ab 86'040.- | 2'390.- | 1'912.- | 956.- |
Ergänzungsleistungen (EL)
Falls die Renten aus der AVH oder der IV nicht ausreicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken, dann hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese werden vom Kanton bezahlt und teilen sich in 2 Kategorien auf:
- jährliche Leistungen, die monatlich bezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Minimale Lebenskosten
Die minimalen Lebenskosten hängen von Wohnregion, Haushaltsgrösse und Anzahl sowie Alter der Kinder ab. Folgend 3 Beispiele, um einen Richtwert zu haben.
Alleinstehend ohne Kinder:
ca. 3'000 Franken / Monat + Krankenversicherungsprämie
Ehepaar ohne Kinder:
ca. 4'000 Franken / Monat + Krankenkassenprämie
Ehepaar mit 2 Kindern (12 +14 Jahre):
ca. 6'000 Franken / Monat + Krankenversicherungsprämie

